Saison-Kurzarbeitergeld: Alles Wichtige für Baubetriebe

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Inhaltsverzeichnis

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine wichtige Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die speziell für Baubetriebe entwickelt wurde. Es ersetzt das frühere Schlechtwettergeld und hilft Unternehmen, Entgeltausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März auszugleichen. Dadurch vermeiden Betriebe saisonbedingte Entlassungen und sichern ihre Fachkräfte langfristig.

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Zweck und Ziel des Saison-Kurzarbeitergeldes

Das Hauptziel des Saison-Kurzarbeitergeldes ist es, saisonbedingte Entlassungen im Baugewerbe zu verhindern. Indem Unternehmen ihre Mitarbeiter auch in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigen, bleiben Fachkräfte langfristig im Betrieb und die Kontinuität der Arbeit wird gewährleistet. Dies sichert nicht nur die Existenz der Beschäftigten, sondern auch die Stabilität des Unternehmens.

Anspruchsberechtigte Betriebe

Nur Betriebe des Baugewerbes, die Arbeitnehmer beschäftigen, können Saison-Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Betriebe müssen bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag stellen. Zunächst ist zu prüfen, ob die Beschäftigten andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt das Saison-Kurzarbeitergeld zum Einsatz. Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben müssen ebenfalls zuerst genutzt werden, um Kurzarbeit zu vermeiden.

Voraussetzungen und Antragsstellung

Um Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen, müssen Baubetriebe verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Prüfung alternativer Arbeitsmöglichkeiten: Es muss geprüft werden, ob die Mitarbeiter andere Tätigkeiten im Betrieb ausführen können.
  • Nutzung von Urlaubstagen und Arbeitszeitguthaben: Vor dem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld sind vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben aufzubrauchen.

Ansprüche und Leistungen

Während der Zeiträume, in denen Saison-Kurzarbeitergeld bezogen wird, haben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung (MUV S-KUG). Diese entsteht ab der ersten Ausfallstunde im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März. Der Baubetrieb meldet die Ausfallstunden an SOKA-BAU, sodass die Mindesturlaubsvergütung den Beschäftigten sofort zur Verfügung steht.

Ausnahme: Im Dezember 2022 entsteht ein Anspruch auf MUV S-KUG erst ab 22,51 Stunden.

Agentur für Arbeit für saison-kurzarbeitergeld

Finanzierung des Saison-Kurzarbeitergeldes

Die Finanzierung des Saison-Kurzarbeitergeldes erfolgt durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Ergänzende Leistungen sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Winterbeschäftigungsumlage abgedeckt.

So beantragen Sie Saison-Kurzarbeitergeld

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass alle alternativen Arbeitsmöglichkeiten geprüft und Urlaubstage sowie Arbeitszeitguthaben genutzt wurden.

  2. Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit: Reichen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld rechtzeitig ein.

  3. Meldung an SOKA-BAU: Melden Sie die Ausfallstunden zur Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung.
Vorteile des Saison-Kurzarbeitergeldes
  • Vermeidung von Entlassungen: Sicherung der Arbeitsplätze während der Schlechtwetterzeit.
  • Fachkräftesicherung: Langfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeitern.
  • Finanzielle Unterstützung: Ausgleich von Entgeltausfällen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein entscheidendes Instrument für Baubetriebe, um saisonbedingte Herausforderungen zu meistern. Durch den rechtzeitigen und korrekten Einsatz können Betriebe ihre Fachkräfte langfristig sichern und wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. 

1. Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb und Ihre Mitarbeiter die Voraussetzungen für Saison-Kug erfüllen, indem Sie prüfen, ob der Betrieb in einer der genannten Branchen tätig ist und saisonbedingte Arbeitsausfälle vorliegen. Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Saison-Kug profitieren. Sobald der Antrag gestellt wird, erfolgt die Überprüfung.

2. Information einholen

Informieren Sie sich umfassend bei der Agentur für Arbeit über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen für Saison-Kug. Die Agentur bietet Ihnen außerdem die notwendigen Formulare an.

3. Antrag vorbereiten

Laden Sie die erforderlichen Antragsformulare direkt von der Website der Agentur für Arbeit herunter. Dazu zählen das Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ und das „Antragsformular für Saison-Kurzarbeitergeld“.

4. Formulare ausfüllen

Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Betrieb und den betroffenen Mitarbeitern an. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben korrekt und vollständig eintragen.

5. Einreichung des Antrags

Senden Sie die ausgefüllten Formulare und die erforderlichen Nachweise direkt an die zuständige Agentur für Arbeit. Reichen Sie die Unterlagen entweder postalisch oder online ein, je nachdem, welche Methode für Sie besser passt.

6. Bewilligung abwarten

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Agentur für Arbeit Ihren Antrag. Bewilligt sie den Antrag, informiert sie Sie darüber, und Sie erhalten die Auszahlung des Saison-Kug monatlich.

7. Dokumentation

Dokumentieren Sie die Arbeitsausfälle und die geleisteten Stunden sorgfältig, damit Sie bei eventuellen Rückfragen oder Überprüfungen durch die Agentur für Arbeit gut vorbereitet sind.

FAQ zum Thema "Saison Kurzarbeitergeld"

Wie funktioniert Saison-Kurzarbeitergeld?

Saison-Kurzarbeitergeld (Kug) unterstützt Betriebe in wetterabhängigen Branchen, wenn sie im Winter weniger Arbeit haben. Dadurch können Unternehmen Arbeitsplätze sichern, indem sie Kurzarbeit statt Entlassungen einführen. Beschäftigte erhalten in dieser Zeit ein anteiliges Kug als Ausgleich für den Verdienstausfall.

Die Saison für Saison-Kurzarbeitergeld beginnt im November und endet im März. In diesen Monaten haben viele Bauunternehmen wetterbedingt weniger Aufträge, sodass das Kug greifen kann, um die Arbeitsausfälle aufzufangen.

Schlechtwettergeld wird von Dezember bis März gezahlt, wenn wetterbedingte Arbeitsausfälle auftreten. Dadurch erhalten Beschäftigte auch bei kalten Temperaturen eine finanzielle Unterstützung, die den Verdienstausfall mindert und den Lebensunterhalt sichert.

Ja, das Saison-Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings erhöht es den sogenannten Progressionsvorbehalt, indem es das zu versteuernde Einkommen beeinflusst. Dadurch kann der Steuersatz für das reguläre Einkommen steigen, was sich auf die Steuerlast auswirken kann.

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