Wenn Ihnen die Baulohn Abwicklung zu kompliziert und zeitaufwändig ist, dann übernehmen wir gerne die Baulohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter, weil wir wissen, wie wichtig eine fehlerfreie Abwicklung ist.
Reibungslos, schnell und sicher.
Die komplexen Anforderungen der Baulohnabrechnungen, sowie gesetzliche Vorgaben und saisonale Schwankungen, machen die Lohnabrechnung besonders im Baugewerbe zu einer schwierigen Aufgabe. Denn fehlende Expertise und zeitaufwendige Prozesse können schnell zu Fehlern und hohen Kosten führen. Genau hier setzt Baulohn.NRW an, weil wir Sie gezielt unterstützen möchten, damit Sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern.
Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber maßgeschneiderte Lösungen für alle Herausforderungen rund um Baulohn abrechnen an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Fachwissen garantieren wir, dass Ihre Abrechnung für Baulohn präzise, rechtssicher und effizient durchgeführt wird. Wir entlasten Sie von zeitaufwendigen Aufgaben und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Bleiben Sie informiert mit unseren aktuellen Artikeln für Arbeitgeber und verpassen Sie keine der neuesten Entwicklungen sowie Best Practices in der Baulohnabrechnung. Erfahren Sie mehr über Lohnoptimierung, denn gesetzliche Änderungen und praktische Tipps sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Obwohl sich die Rahmenbedingungen ständig ändern, unterstützen wir Sie, bis Sie alle relevanten Informationen erhalten haben.
Interessiert? Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihre Baulohnabrechnungen optimieren können.
Die Baulohnregelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die als SOKA-pflichtig eingestuft werden. Diese Regelungen greifen, wenn Ihre Arbeitnehmer Tätigkeiten ausführen, die mit Baulohn vergütet werden. Dabei wird zwischen Hauptbaugewerbe und Nebengewerbe unterschieden. Zum Hauptbaugewerbe zählt Ihr Unternehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer Aufgaben wie den Bau gewerblicher Gebäude, Bauleistungen zur Errichtung, Instandsetzung oder Veränderung von Bauwerken, Eisschutzarbeiten oder technische Isolier- und Dämmarbeiten ausführen.
Neben dem Hauptbaugewerbe gibt es das Baunebengewerbe, welches ebenfalls unter die Baulohnabrechnungen fällt. Obwohl das statistische Bundesamt keine klare Definition für das Baunebengewerbe liefert, zählen dazu üblicherweise Tätigkeiten wie Bauinstallationen, Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten, Bautischlerei, Bauschlosserei, Bodenverlegung, Fliesenlegen, Tapezieren, Malerarbeiten und weitere spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdecken, Zimmerarbeiten oder Gerüstbau.
Als Unternehmen im Baugewerbe, egal ob in Deutschland ansässig oder im Ausland tätig, sind Sie verpflichtet, die Baulohnregelungen einzuhalten. Und zwar ab dem Moment, sobald Sie Arbeitnehmer für entsprechende Tätigkeiten in Deutschland einsetzen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für deutsche Firmen als auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zur Erbringung von Bauleistungen in die Bundesrepublik entsenden. Unsere Expertise im Bereich der Abrechnung für Baulohn gewährleistet, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Welche Unternehmen konkret betroffen sind, ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgelegt.
PROVECTUM GmbH
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