Baulohn:
leicht gemacht

Wenn Ihnen die Baulohn Abwicklung zu kompliziert und zeitaufwändig ist, dann übernehmen wir gerne die Baulohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter, weil wir wissen, wie wichtig eine fehlerfreie Abwicklung ist.

Reibungslos, schnell und sicher.

Baulohn NRW Anbieter

Baulohn – komplex und zeitraubend.

Die komplexen Anforderungen der Baulohnabrechnungen, sowie gesetzliche Vorgaben und saisonale Schwankungen, machen die Lohnabrechnung besonders im Baugewerbe zu einer schwierigen Aufgabe. Denn fehlende Expertise und zeitaufwendige Prozesse können schnell zu Fehlern und hohen Kosten führen. Genau hier setzt Baulohn.NRW an, weil wir Sie gezielt unterstützen möchten, damit Sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern.

Wir schaffen Ihnen Raum. Damit Sie sich auf die wichtigen Aufgaben konzentrieren können.

Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber maßgeschneiderte Lösungen für alle Herausforderungen rund um Baulohn abrechnen an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Fachwissen garantieren wir, dass Ihre Abrechnung für Baulohn präzise, rechtssicher und effizient durchgeführt wird. Wir entlasten Sie von zeitaufwendigen Aufgaben und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Spezialisierte
Expertise
Unsere Experten kennen die Besonderheiten der Baulohnabrechnung im Baugewerbe in- und auswendig.
Zeit- und
Kostenersparnis
Mit uns sparen Sie wertvolle Zeit und reduzieren Ihre Verwaltungskosten erheblich.
Rechtliche
Sicherheit
Wir stellen sicher, dass Ihre Lohnabrechnungen stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Effizienz und
Genauigkeit
Durch optimierte Prozesse und modernste Software gewährleisten wir höchste Effizienz und Genauigkeit in der Abrechnung.

Leicht gemacht

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Wissenswertes rund um Baulohnabrechnungen.

Bleiben Sie informiert mit unseren aktuellen Artikeln für Arbeitgeber und verpassen Sie keine der neuesten Entwicklungen sowie Best Practices in der Baulohnabrechnung. Erfahren Sie mehr über Lohnoptimierung, denn gesetzliche Änderungen und praktische Tipps sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Obwohl sich die Rahmenbedingungen ständig ändern, unterstützen wir Sie, bis Sie alle relevanten Informationen erhalten haben.

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Interessiert? Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihre Baulohnabrechnungen optimieren können.

Umfassende Baulohnregelungen für Hauptgewerke

Die Baulohnregelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die als SOKA-pflichtig eingestuft werden. Diese Regelungen greifen, wenn Ihre Arbeitnehmer Tätigkeiten ausführen, die mit Baulohn vergütet werden. Dabei wird zwischen Hauptbaugewerbe und Nebengewerbe unterschieden. Zum Hauptbaugewerbe zählt Ihr Unternehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer Aufgaben wie den Bau gewerblicher Gebäude, Bauleistungen zur Errichtung, Instandsetzung oder Veränderung von Bauwerken, Eisschutzarbeiten oder technische Isolier- und Dämmarbeiten ausführen.

Baulohnregelungen für Baunebengewerke

Neben dem Hauptbaugewerbe gibt es das Baunebengewerbe, welches ebenfalls unter die Baulohnabrechnungen fällt. Obwohl das statistische Bundesamt keine klare Definition für das Baunebengewerbe liefert, zählen dazu üblicherweise Tätigkeiten wie Bauinstallationen, Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten, Bautischlerei, Bauschlosserei, Bodenverlegung, Fliesenlegen, Tapezieren, Malerarbeiten und weitere spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdecken, Zimmerarbeiten oder Gerüstbau.

Umfassende Baulohnabrechnungen. Für deutsche und internationale Bauunternehmen

Als Unternehmen im Baugewerbe, egal ob in Deutschland ansässig oder im Ausland tätig, sind Sie verpflichtet, die Baulohnregelungen einzuhalten. Und zwar ab dem Moment, sobald Sie Arbeitnehmer für entsprechende Tätigkeiten in Deutschland einsetzen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für deutsche Firmen als auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zur Erbringung von Bauleistungen in die Bundesrepublik entsenden. Unsere Expertise im Bereich der Abrechnung für Baulohn gewährleistet, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Welche Unternehmen konkret betroffen sind, ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgelegt.

Tarifverträge Baulohn
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