Wenn Ihnen die Baulohn Abwicklung zu kompliziert und zeitaufwändig ist, dann übernehmen wir gerne die Baulohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter für Sie. Denn wir wissen, wie wichtig eine fehlerfreie Abwicklung ist.
Reibungslos, schnell und sicher.
Die komplexen Anforderungen der Baulohnabrechnungen, sowie gesetzliche Vorgaben und saisonale Schwankungen, machen die Lohnabrechnung besonders im Baugewerbe zu einer schwierigen Aufgabe. Denn fehlende Expertise und zeitaufwendige Prozesse können schnell zu Fehlern und hohen Kosten führen. Genau hier setzt Baulohn.NRW an, weil wir Sie gezielt unterstützen möchten, damit Sie diese Herausforderungen erfolgreich meistern.
Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber maßgeschneiderte Lösungen für alle Herausforderungen rund um Baulohn abrechnen an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Fachwissen garantieren wir, dass Ihre Abrechnung für Baulohn präzise, rechtssicher und effizient durchgeführt wird. Wir entlasten Sie von zeitaufwendigen Aufgaben und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Bleiben Sie informiert mit unseren aktuellen Artikeln für Arbeitgeber und verpassen Sie keine der neuesten Entwicklungen sowie Best Practices in der Baulohnabrechnung. Erfahren Sie mehr über Lohnoptimierung, denn gesetzliche Änderungen und praktische Tipps sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Obwohl sich die Rahmenbedingungen ständig ändern, unterstützen wir Sie, bis Sie alle relevanten Informationen erhalten haben.
Interessiert? Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihre Baulohnabrechnungen optimieren können.
Die Baulohnregelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die als SOKA-pflichtig eingestuft werden. Diese Regelungen greifen, wenn Ihre Arbeitnehmer Tätigkeiten ausführen, die mit Baulohn vergütet werden. Dabei wird zwischen Hauptbaugewerbe und Nebengewerbe unterschieden. Zum Hauptbaugewerbe zählt Ihr Unternehmen, wenn Ihre Arbeitnehmer Aufgaben wie den Bau gewerblicher Gebäude, Bauleistungen zur Errichtung, Instandsetzung oder Veränderung von Bauwerken, Eisschutzarbeiten oder technische Isolier- und Dämmarbeiten ausführen.
Neben dem Hauptbaugewerbe gibt es das Baunebengewerbe, welches ebenfalls unter die Baulohnabrechnungen fällt. Obwohl das statistische Bundesamt keine klare Definition für das Baunebengewerbe liefert, zählen dazu üblicherweise Tätigkeiten wie Bauinstallationen, Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten, Bautischlerei, Bauschlosserei, Bodenverlegung, Fliesenlegen, Tapezieren, Malerarbeiten und weitere spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdecken, Zimmerarbeiten oder Gerüstbau.
Als Unternehmen im Baugewerbe, egal ob in Deutschland ansässig oder im Ausland tätig, sind Sie verpflichtet, die Baulohnregelungen einzuhalten. Und zwar ab dem Moment, sobald Sie Arbeitnehmer für entsprechende Tätigkeiten in Deutschland einsetzen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für deutsche Firmen als auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zur Erbringung von Bauleistungen in die Bundesrepublik entsenden. Unsere Expertise im Bereich der Abrechnung für Baulohn gewährleistet, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Welche Unternehmen konkret betroffen sind, ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgelegt.
Unter Baulohn fallen sämtliche Löhne und Gehaltsbestandteile, die im Baugewerbe gezahlt werden. Dazu zählen nicht nur der Grundlohn, sondern auch diverse Zuschläge, wie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzuschläge, sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Besonders wichtig ist das sogenannte Winterausfallgeld, das Arbeitnehmern während der witterungsbedingten Winterpause finanziell absichert. Zudem werden Beiträge an die Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) gezahlt, die Leistungen wie Urlaubsgeld und eine betriebliche Altersvorsorge sicherstellt. Die Baulohnabrechnung umfasst dadurch deutlich mehr als in anderen Branchen.
Ein Lohn wird als Baulohn eingestuft, wenn der Arbeitnehmer in einem Betrieb tätig ist, der überwiegend Bauleistungen erbringt. Zu den typischen baulichen Tätigkeiten zählen beispielsweise Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Straßenbau. Auch Landschafts- und Gartenbau können dazugehören, wenn bestimmte Arbeiten im Außenbereich erbracht werden. Entscheidend ist dabei, dass der Betrieb und die ausgeführten Tätigkeiten überwiegend dem Baugewerbe zugerechnet werden. Dadurch ist klar geregelt, wann Baulohn anzuwenden ist und die damit verbundenen Regelungen greifen.
Baulohn zeichnet sich durch besondere Regelungen und Anforderungen aus, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Baugewerbes zugeschnitten sind. Einerseits gelten für Arbeitnehmer im Baugewerbe höhere Urlaubsansprüche und Zuschläge, andererseits gibt es durch die Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) eine zentrale Absicherung. Die SOKA-BAU verwaltet Urlaubsgeldansprüche, Zusatzrenten und eine tarifliche Absicherung während der witterungsbedingten Ausfallzeiten im Winter. Dadurch werden Bauarbeiter und deren Arbeitgeber vor finanziellen Einbußen geschützt, indem die besonderen Anforderungen der Branche in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Baulohnpflichtig sind alle Unternehmen im Baugewerbe, die Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend Bauleistungen erbringen. Dazu zählen Firmen, die etwa im Hoch- und Tiefbau, im Garten- und Landschaftsbau, im Straßenbau oder in verwandten Gewerken tätig sind. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Baulöhne abzurechnen und die entsprechenden Beiträge zur Sozialkasse Bau (SOKA-BAU) abzuführen. Dadurch sollen die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub, Altersvorsorge und soziale Absicherung gewährleistet werden. Indem die Baulohnpflicht eingehalten wird, profitieren Arbeitnehmer von einer besseren sozialen Absicherung und Arbeitgeber von einer transparenten Lohnstruktur, die branchenspezifische Regelungen erfüllt.
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