Baulohnabrechnung: Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Fehler.

Die Baulohnabrechnung ist eine spezielle Lohnabrechnung für die Bauindustrie. Sie berücksichtigt saisonale Schwankungen und besondere Regelungen wie Wintergeld und Zuschüsse, die in anderen Branchen nicht üblich sind.

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Unsere Experten für Baulohnabrechnung

Wir sichern Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit bei Fragen und undiertes Wissen zum Thema Baulohnabrechnung.

Baulohn und Baulohnabrechnung – Unser maßgeschneiderter Service für Ihr Unternehmen

Wer muss Baulohnabrechnungen durchführen?Sie fragen sich, welche Unternehmen betroffen sind.

Wichtige Aspekte bei der Baulohnabrechnung: Wir bieten Ihnen dazu individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Unser Service umfasst auch die passende Software sowie Unterstützung beim Wechsel zur professionellen Baulohnabrechnung.

Outsourcing der Baulohnabrechnung bietet viele Vorteile. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

1. Wer muss Baulohn abrechnen?

Grundsätzlich müssen alle Betriebe, die unter die Baulohnregelungen fallen, Baulohn abrechnen. Dies betrifft Unternehmen, die im Bauhauptgewerbe tätig sind, wie zum Beispiel Hoch- und Tiefbauunternehmen, Straßen- und Eisenbahnbauer sowie das Gerüstbaugewerbe. Auch das Baunebengewerbe, das Tätigkeiten wie Malerarbeiten, Gerüstbau und Garten- und Landschaftsbau umfasst, muss Baulohn abrechnen.
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Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenbaugewerbe

Das Hauptbaugewerbe umfasst Unternehmen, die hauptsächlich im Bereich der Errichtung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken tätig sind. Das Nebenbaugewerbe umfasst dagegen Tätigkeiten, die unterstützend oder ergänzend zum Hauptbaugewerbe sind, wie beispielsweise Malerarbeiten oder das Anbringen von Isolierungen.
Die Baulohnregelungen gelten nicht nur für deutsche Unternehmen, sondern auch für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden. Diese Unternehmen müssen sich ebenfalls an die Vorgaben der SOKA-BAU halten und entsprechende Beiträge entrichten.

Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU)

Wir bedienen folgende Sozialkassen im Baugewerbe:

Soka-Bau Dachdeckerkasse
LAK Garten- und Landschaftsbau
EWGaLa Gerüstbaukasse
Soka-Gerüst Malerkasse
UK/ZVK Steinmetzkasse
Steine/Erden-Kasse
Die SOKA-BAU besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Sie verwaltet die Beitragszahlungen der Arbeitgeber und sorgt für die Auszahlung von Urlaubs- und Lohnausgleichsgeldern sowie für die zusätzliche Altersversorgung der Arbeitnehmer.

Beitragshöhen und Umlagen

Die Höhe der Beiträge variiert je nach Gewerbe und wird prozentual vom Bruttolohn der Arbeitnehmer berechnet. Zusätzlich zur regulären Beitragszahlung gibt es spezielle Umlagen, wie die Winterbeschäftigungsumlage, die zur Finanzierung der Wintergeldregelungen dient.

Regelungen für die Winterzeit und Arbeitszeitkonten

Um die Beschäftigung der Arbeitnehmer auch in den Wintermonaten zu sichern, zahlen die Arbeitgeber eine Winterbeschäftigungsumlage. Diese Umlage wird an die Sozialkassen abgeführt, die das Geld an die Arbeitsagenturen weiterleiten.

Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

  • Mehraufwands-Wintergeld: Arbeitnehmer erhalten für jede im Winter gearbeitete Stunde einen Zuschlag von 1 € netto.

  • Zuschuss-Wintergeld: Für Stunden, die im Sommer auf einem Arbeitszeitkonto angespart und im Winter abgefeiert werden, erhalten Arbeitnehmer 2,50 € netto pro Stunde.

  • Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG): Wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann, erhalten Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 60 bis 67 % des Nettogehalts.

Verwaltung und Nutzung von Arbeitszeitkonten

Arbeitszeitkonten ermöglichen es Arbeitnehmern, Überstunden aus den Sommermonaten anzusparen und diese im Winter abzubauen. Dadurch können saisonale Arbeitsausfälle ausgeglichen und Kündigungen vermieden werden. Das ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

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Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihre Baulohnabrechnung optimieren können.

Sofortmeldungen an die Deutsche Rentenversicherung

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sind Unternehmen im Baugewerbe verpflichtet, vor Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Diese Meldung muss elektronisch und rechtzeitig erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
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Mit der richtigen Software können Sofortmeldungen schnell und effizient erstellt und verwaltet werden. Diese Programme unterstützen Unternehmen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Meldungen fristgerecht zu übermitteln.

Baulohnabrechnung selbst machen oder auslagern?

Die interne Abrechnung bietet den Vorteil der unmittelbaren Kontrolle und direkten Anpassungsmöglichkeiten. Allerdings erfordert sie umfangreiches Fachwissen, entsprechende Software und kann zeitintensiv und fehleranfällig sein.

Gründe und Vorteile des Outsourcings der Baulohnabrechnung

Das Auslagern der Baulohnabrechnung an spezialisierte Dienstleister bietet zahlreiche Vorteile, wie z. B. Zeitersparnis, Reduktion von Fehlerquellen und die Nutzung von Expertenwissen. Dadurch können Unternehmen Kosten sparen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Dienstleistungen und Lösungen von spezialisierten Anbietern

Spezialisierte Anbieter übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung, erstellen mit entsprechender Software alle notwendigen Meldungen und sorgen für die korrekte Abführung von Beiträgen. Sie bieten zudem maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Beratung an.

Neuanmeldung und Wechsel zu einem neuen Dienstleister

Bei einer Neuanmeldung müssen Unternehmen ihre Stammdaten und die ihrer Mitarbeiter übermitteln. Der Dienstleister übernimmt dann die Einrichtung und Verwaltung der Lohnabrechnung.

Wechselprozess und notwendige Unterlagen

Beim Wechsel zu einem neuen Dienstleister müssen die Daten vom bisherigen Anbieter übernommen und aktualisiert werden. Notwendige Unterlagen sind z. B. Entgeltabrechnungen, Lohnkonten und Journale.

Wichtige Hinweise und rechtliche Aspekte

Wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfristen beim bisherigen Dienstleister und die rechtzeitige Übermittlung aller relevanten Daten, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Komplette Ãœbernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen:

Tod und Steuer
Wir bieten Ihnen umfassende und professionelle Lösungen für die Baulohnabrechnung, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen im Baugewerbe zugeschnitten sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihre Baulohnabrechnung effizient, rechtssicher und kosteneffektiv durchgeführt wird.

Unsere Gebührenliste

Stundensatz Lohnbuchhaltung
104,50 €
Baulohnabrechnung
19,50 €
Lohnabrechnung einfach
16,00 €
Meldewesen*
24,00 €
Bescheinigungswesen
- einfach**
25,00 €
- Bau***
30,00 €
Mindestlohnbescheinigung BAU
30,00 €
eAU-Abruf
5,00 €
BG Jahresmeldung im Januar
30,00 €

* An-/Abmeldungen, Sofortmeldungen.

** AAG-Anträge, EEL-Bescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen etc.

***AAG-Anträge, EEL-Bescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen, KUG-Anträge etc.

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