Baulohnabrechnung: Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Fehler.

Die Baulohnabrechnung ist eine spezielle Lohnabrechnung für die Bauindustrie. Sie berücksichtigt saisonale Schwankungen und besondere Regelungen wie Wintergeld und Zuschüsse, die in anderen Branchen nicht üblich sind.

bauhlohnabrechnung

Unsere Experten für Baulohnabrechnung

Baulohnabrechnung leicht gemacht – Ihr Partner für fundierte Lösungen

Wir sichern Ihnen nicht nur eine schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit bei Fragen, sondern stehen Ihnen auch mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung im Bereich Baulohnabrechnung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen die komplexen Prozesse der Baulohnabrechnung so einfach wie möglich zu gestalten.

Baulohn und Baulohnabrechnung – Unser maßgeschneiderter Service für Ihr Unternehmen

Wer ist zur Durchführung von Baulohnabrechnungen verpflichtet? Diese Frage stellen sich viele Unternehmen. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen dabei, den Anforderungen gerecht zu werden. Egal, ob es sich um Bauunternehmen, Handwerksbetriebe oder andere gewerbliche Anbieter handelt – wir entwickeln individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Wichtige Aspekte bei der Baulohnabrechnung

Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die Erstellung der Abrechnungen, sondern auch die Bereitstellung passender Softwarelösungen, die den Prozess effizienter machen. Außerdem unterstützen wir Sie beim Wechsel zu einer professionellen Baulohnabrechnung und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.

Outsourcing der Baulohnabrechnung – Effizient und zeitsparend

Das Auslagern der Baulohnabrechnung bietet zahlreiche Vorteile: mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft, weniger Verwaltungsaufwand und maximale Sicherheit bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

1. Wer muss Baulohn abrechnen?

Die Baulohnregelungen betreffen alle Betriebe, die im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig sind. Doch was genau heißt das? Zum Bauhauptgewerbe zählen Unternehmen wie Hoch- und Tiefbauunternehmen, Straßen- und Eisenbahnbauer sowie das Gerüstbaugewerbe.

Auch das Baunebengewerbe ist verpflichtet, Baulohn abzurechnen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Malerarbeiten, Garten- und Landschaftsbau sowie weitere spezialisierte Arbeiten, die eng mit dem Baugewerbe verknüpft sind. Die Einhaltung der Baulohnregelungen ist essenziell, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und reibungslose Abläufe sicherzustellen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite – mit Expertise, die den Unterschied macht.

Bau Mitarbeiterin zeigt Daumen nach oben
Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenbaugewerbe

Das Hauptbaugewerbe bildet das Fundament der Baubranche. Es umfasst alle Unternehmen, die direkt an der Errichtung, Instandsetzung, Änderung oder dem Abriss von Bauwerken arbeiten. Ob Hochbau, Tiefbau oder Straßenbau – diese Betriebe übernehmen die Kernaufgaben, die für jedes Bauprojekt unverzichtbar sind.

Das Nebenbaugewerbe hingegen ergänzt und unterstützt diese Arbeiten. Dazu gehören Tätigkeiten wie Malerarbeiten, das Verlegen von Bodenbelägen oder das Anbringen von Isolierungen. Sie schaffen den Feinschliff, sorgen für den Schutz und tragen entscheidend zum Gesamtergebnis bei.

Die Baulohnregelungen gelten nicht nur für deutsche Unternehmen, sondern auch für ausländische Betriebe, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden. Diese Unternehmen müssen sich ebenfalls an die Vorgaben der SOKA-BAU halten und entsprechende Beiträge entrichten.
Die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU)

Wir bedienen folgende Sozialkassen im Baugewerbe:

Soka-Bau Dachdeckerkasse
LAK Garten- und Landschaftsbau
EWGaLa Gerüstbaukasse
Soka-Gerüst Malerkasse
UK/ZVK Steinmetzkasse
Steine/Erden-Kasse

Die SOKA-BAU besteht aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Sie verwaltet die Beitragszahlungen der Arbeitgeber und sorgt für die Auszahlung von Urlaubs- und Lohnausgleichsgeldern sowie für die zusätzliche Altersversorgung der Arbeitnehmer.

Beitragshöhen und Umlagen
Die Höhe der Beiträge variiert je nach Gewerbe und wird prozentual vom Bruttolohn der Arbeitnehmer berechnet. Zusätzlich zur regulären Beitragszahlung gibt es spezielle Umlagen, wie die Winterbeschäftigungsumlage, die zur Finanzierung der Wintergeldregelungen dient.
Regelungen für die Winterzeit und Arbeitszeitkonten
Um die Beschäftigung der Arbeitnehmer auch in den Wintermonaten zu sichern, zahlen die Arbeitgeber eine Winterbeschäftigungsumlage. Diese Umlage wird an die Sozialkassen abgeführt, die das Geld an die Arbeitsagenturen weiterleiten.
Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)
  • Mehraufwands-Wintergeld: Arbeitnehmer erhalten für jede im Winter gearbeitete Stunde einen Zuschlag von 1 € netto.

  • Zuschuss-Wintergeld: Für Stunden, die im Sommer auf einem Arbeitszeitkonto angespart und im Winter abgefeiert werden, erhalten Arbeitnehmer 2,50 € netto pro Stunde.

  • Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG): Wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann, erhalten Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 60 bis 67 % des Nettogehalts.
Verwaltung und Nutzung von Arbeitszeitkonten

Arbeitszeitkonten ermöglichen es Arbeitnehmern, Überstunden aus den Sommermonaten anzusparen und diese im Winter abzubauen. Dadurch können saisonale Arbeitsausfälle ausgeglichen und Kündigungen vermieden werden. Das ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant.

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Sofortmeldungen an die Deutsche Rentenversicherung
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sind Unternehmen im Baugewerbe verpflichtet, vor Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Diese Meldung muss elektronisch und rechtzeitig erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
Das Schild der deutsche rentenversicherung hängt am Gebäude
Mit der richtigen Software können Sofortmeldungen schnell und effizient erstellt und verwaltet werden. Diese Programme unterstützen Unternehmen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Meldungen fristgerecht zu übermitteln.
Baulohnabrechnung selbst machen oder auslagern?

Die interne Abrechnung bietet den Vorteil der unmittelbaren Kontrolle und direkten Anpassungsmöglichkeiten. Allerdings erfordert sie umfangreiches Fachwissen, entsprechende Software und kann zeitintensiv und fehleranfällig sein.

Gründe und Vorteile des Outsourcings der Baulohnabrechnung

Das Auslagern der Baulohnabrechnung an spezialisierte Dienstleister bietet zahlreiche Vorteile, wie z. B. Zeitersparnis, Reduktion von Fehlerquellen und die Nutzung von Expertenwissen. Dadurch können Unternehmen Kosten sparen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

baulohnabrechnung Mitarbeiterin schüttelt die Hand von einem männlichen Mitarbeiter

Dienstleistungen und Lösungen von spezialisierten Anbietern

Spezialisierte Anbieter übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung, erstellen mit entsprechender Software alle notwendigen Meldungen und sorgen für die korrekte Abführung von Beiträgen. Sie bieten zudem maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Beratung an.

Neuanmeldung und Wechsel zu einem neuen Dienstleister
Bei einer Neuanmeldung müssen Unternehmen ihre Stammdaten und die ihrer Mitarbeiter übermitteln. Der Dienstleister übernimmt dann die Einrichtung und Verwaltung der Lohnabrechnung.

Wechselprozess und notwendige Unterlagen

Beim Wechsel zu einem neuen Dienstleister müssen die Daten vom bisherigen Anbieter übernommen und aktualisiert werden. Notwendige Unterlagen sind z. B. Entgeltabrechnungen, Lohnkonten und Journale.

Wichtige Hinweise und rechtliche Aspekte

Wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfristen beim bisherigen Dienstleister und die rechtzeitige Übermittlung aller relevanten Daten, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Komplette Übernahme Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
Baulohnabrechnung Zitat zu Tod und Steuer, hängt an der Wand

Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen bieten wir Ihnen umfassende Lösungen, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Unsere Dienstleistungen sorgen dafür, dass Ihre Baulohnabrechnung nicht nur effizient und rechtssicher, sondern auch kosteneffektiv durchgeführt wird.

Warum sich mit komplizierten Prozessen belasten? Vertrauen Sie auf uns, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Gemeinsam schaffen wir eine Basis, die es Ihnen ermöglicht, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: den Erfolg Ihres Unternehmens.

Unsere Gebührenliste
Stundensatz Lohnbuchhaltung
104,50 €
Baulohnabrechnung
19,50 €
Lohnabrechnung einfach
16,00 €
Meldewesen*
24,00 €
Bescheinigungswesen
- einfach**
25,00 €
- Bau***
30,00 €
Mindestlohnbescheinigung BAU
30,00 €
eAU-Abruf
5,00 €
BG Jahresmeldung im Januar
30,00 €

* An-/Abmeldungen, Sofortmeldungen.

** AAG-Anträge, EEL-Bescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen etc.

***AAG-Anträge, EEL-Bescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen, KUG-Anträge etc.

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