Kurzarbeit hilft Unternehmen, wirtschaftliche Krisen zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten, indem sie Anträge Kurzarbeitergeld stellen. Doch der Prozess der Beantragung kann herausfordernd sein. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen und worauf Sie achten müssen.
Ein erheblicher Arbeitsausfall ist eine Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Anträge Kurzarbeitergeld. Mindestens 10 % der Belegschaft müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 % erleiden. Häufige Ursachen sind wirtschaftliche Krisen, Lieferengpässe oder staatlich verordnete Betriebsschließungen.
Damit ein Unternehmen Anträge Kurzarbeitergeld stellen kann, müssen betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person im Betrieb beschäftigt ist. Zudem muss der Arbeitsausfall unvermeidbar sein, und das Unternehmen muss den Antrag fristgerecht bei der Arbeitsagentur einreichen.
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Der erste Schritt im Beantragungsprozess für Anträge Kurzarbeitergeld ist die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit. Dies muss vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Die Anzeige kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden und muss innerhalb des Monats des Arbeitsausfalls erfolgen. Dabei sind die wirtschaftlichen Gründe für die Kurzarbeit detailliert darzulegen.
Sobald die Bewilligung für Anträge Kurzarbeitergeld erfolgt ist, muss die Berechnung des Kurzarbeitergeldes vorgenommen werden. In der Regel erhalten Arbeitnehmer*innen 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Falls mindestens ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich dieser Satz auf 67 %. Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche monatliche Einkommen vor Beginn der Kurzarbeit.
Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, Anträge Kurzarbeitergeld zu stellen und das Kurzarbeitergeld an die Mitarbeitenden auszuzahlen. Ein detaillierter Nachweis über die gearbeiteten Stunden und den Entgeltausfall ist erforderlich. Arbeitgeber treten dabei zunächst in Vorleistung und beantragen im nächsten Schritt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.
Der abschließende Schritt besteht darin, den Erstattungsantrag für Anträge Kurzarbeitergeld fristgerecht einzureichen. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Monats muss der Antrag über das Online-Portal der Arbeitsagentur oder in schriftlicher Form gestellt werden. Notwendige Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweise sind beizufügen.
Fehlerhafte oder unvollständige Anträge sind ein häufiger Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen. Unternehmen sollten darauf achten, dass die Anzeige des Arbeitsausfalls rechtzeitig erfolgt. Fehlende oder unvollständige Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Nachweise über geleistete Arbeitsstunden führen oft zu Problemen. Zudem müssen alle Fristen genau eingehalten werden, da ein verspäteter Antrag zur Ablehnung führen kann.
Unternehmen sollten vor der Stellung von Anträge Kurzarbeitergeld sicherstellen, dass alle Alternativen geprüft wurden. Beispielsweise muss Resturlaub aus dem Vorjahr vorrangig genutzt werden, bevor Kurzarbeitergeld gewährt wird. Auch Arbeitszeitkonten spielen eine wichtige Rolle: Plusstunden müssen abgebaut werden, bevor Kurzarbeit greifen kann. Zusätzlich gelten in bestimmten Branchen, wie etwa dem Baugewerbe, spezielle Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Während der Kurzarbeit bleiben Arbeitnehmer*innen weiterhin in der Sozialversicherung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die vollen Beiträge zur Rentenversicherung zu übernehmen, sodass sich keine Nachteile für die spätere Rente ergeben. Auch Kranken- und Pflegeversicherung bleiben unverändert bestehen, sodass der Schutz der Mitarbeitenden erhalten bleibt. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden während der Kurzarbeit zwar reduziert, aber die Versicherungspflicht bleibt bestehen.
Ein umfassender Service ist neben der Software unerlässlich. Unternehmen, die ihre Lohnabrechnung auslagern, profitieren von Experten mit tiefem Verständnis für die Besonderheiten der Bauwirtschaft. Dieser Service beinhaltet die Erstellung von Lohnabrechnungen, die Abstimmung mit Sozialkassen und die Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld. So bleibt mehr Zeit fürs Kerngeschäft, während Spezialisten die komplexen Abrechnungsprozesse übernehmen.
Sobald die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, kann Kurzarbeit kurzfristig eingeführt werden. Eine zügige Bearbeitung des Antrags trägt dazu bei, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Ja, die Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden oder des Betriebsrats ist notwendig. Falls diese nicht vorliegt, kann eine Änderungskündigung erforderlich sein.
Die Bezugsdauer beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn die wirtschaftliche Lage es erfordert.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen kann.Mit einer vorausschauenden Planung und einer präzisen Antragstellung können Unternehmen sicherstellen, dass sie von den finanziellen Vorteilen des Kurzarbeitergeldes optimal profitieren und wirtschaftliche Herausforderungen erfolgreich bewältigen.
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